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Definitionen:

Crozier ist der Handelsname von Crozier Schweiz AG, gegründet in der Schweiz unter der Nummer CHE-114.668.908, dessen eingetragene Adresse sich an der Steinackerstrasse 47, 8302 Kloten, Schweiz, befindet. Crozier kann als "Frachtführer", "Lagerhaus", "Lagerhalter" oder "Dienstleister" bezeichnet werden.

"Kunde" bezieht sich auf jede Person, Organisation oder Einrichtung, die eine Lagervereinbarung und/oder eine Professionelle Dienstleistungsvereinbarung abschliesst, sowie auf jede andere Person, Organisation oder Einrichtung, die Crozier mit der Abholung, Lieferung, Handhabung, Platzierung, Positionierung, dem Transport, der Lagerung, Verpackung, Be-/ Entladung, Installation, Konditionierung, Begutachtung, Katalogisierung, Bestandsaufnahme und/oder anderweitige Erbringung von Dienstleistungen beauftragt. Zum Kunden gehört auch jede Person oder Organisation, die sich selbst als Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden und oder als direkter oder indirekter Eigentümer des Eigentums im Ganzen oder in Teilen vertritt. Der Kunde stellt sicher, dass jede Person oder Organisation, die sich als Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden und oder Eigentümer von Eigentum darstellt, die Geschäftsbedingungen von Crozier einhält und dass der Kunde Crozier gegenüber für Schäden verantwortlich ist, die aus einer Verletzung der Geschäftsbedingungen von Crozier durch einen solchen Mitarbeiter oder Vertreter entstehen, und haftet Crozier gegenüber mit derselben Wirkung, als ob der Kunde selbst gegen die Geschäftsbedingungen von Crozier verstossen hätte.

"Empfänger" ist die Person oder die Parteien, die das Eigentum von Crozier oder den Subunternehmern oder Mitarbeitern von Crozier erhalten.

"Inhalt" bezieht sich auf alle Gegenstände, mit Ausnahme von Eigentum, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf bildende und dekorative Kunst, Antiquitäten, Einrichtungsgegenstände, Ausrüstung und Haushaltsgegenstände, die sich in den Räumlichkeiten befinden.

"Deklarierter Wert" ist der Wert des Eigentums, der vom Kunden deklariert wird, wenn er versucht, die Haftungsbeschränkung von Crozier zu erhöhen, was dazu führt, dass ein höherer Satz für die Dienstleistungen von Crozier in Rechnung gestellt wird. Der deklarierte Wert muss auf den entsprechenden Frachtbriefen, Lieferscheinen oder Lagerquittungen und/oder den entsprechenden Formularen, die der Lagervereinbarung und der Vereinbarung über professionelle Dienstleistungen beigefügt sind, erscheinen und darf nur von Mitarbeitern von Crozier eingegeben werden.

"Kostenvoranschläge" beziehen sich auf Angebote von Crozier bezüglich der Gebühren für Dienstleistungen und/oder anderer Kosten.

"NVD" bedeutet, dass kein Wert deklariert wird, wenn der Kunde das Eigentum für Dienstleistungen durch Crozier übergibt und keinen Wert für das Eigentum deklariert; dies entbindet Crozier von einer Haftungsbeschränkung von CHF 3,00 (drei Schweizer Franken) pro Kilo, wie unten dargelegt.

"Räumlichkeiten" bezieht sich auf die Gebäude, das Inventar und die Ausstattung an jedem anderen Ort als den von Crozier unterhaltenen Einrichtungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf den Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden, den Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden, den Wohn- oder Geschäftssitz des Empfängers und oder jeden anderen Ort, an dem Crozier Immobilien unterhält und/oder liefert und/oder Dienstleistungen erbringt.

"Professionelle Dienstleistungsvereinbarung" bedeutet eine schriftliche Vereinbarung zwischen Crozier und dem Kunden für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Eigentum des Kunden.

"Eigentum", auch als "Ladung", "Güter", "Fracht" oder "Objekte" bezeichnet, sind ganz oder teilweise verpackte oder unverpackte Gegenstände, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf bildende und dekorative Kunst, Antiquitäten und Haushaltswaren, die Crozier aus irgendeinem Grund angeboten werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Handhabung, Platzierung, Installation, Transport, Lagerung, Verpackung, Kistenbau, Montage, Bearbeitung, Katalogisierung, Inventarisierung, Begutachtung und alle anderen damit verbundenen Dienstleistungen.

"Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Arbeiten, die Crozier für einen Kunden ausführt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Lagerung, Transport, Beförderung, Handhabung, Bewegung, Abholung, Empfang, Lieferung, Platzierung, Installation und Sicherung von Eigentum, sowie auf die Konstruktion und Reparatur von Kisten und anderen Lager- oder Transportbehältern für Eigentum.

"Versender" bezieht sich auf jede Person oder Organisation, die Eigentum zum Transport, zur Beförderung, zur Verpackung und zu damit verbundenen Dienstleistungen versendet.

"Lagervereinbarung" bedeutet eine schriftliche Vereinbarung zwischen Crozier und dem Kunden über die Lagerung des Eigentums des Kunden in einem privaten Raum oder in einem Lagerraum innerhalb einer Crozier -Einrichtung.

"Unterauftragnehmer" bezieht sich auf alle Dritten, die von Crozier mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt wurden.

Bevollmächtigung und Untervergabe: Der Kunde bevollmächtigt Crozier, Lieferscheine, Frachtbriefe, Lagerquittungen und/oder andere notwendige oder erforderliche Dokumente im Zusammenhang mit dem Transport, der Lagerung und/oder Handhabung von Eigentum im Namen, am Ort und an Stelle des Kunden zu erstellen, zu indossieren und zu unterzeichnen. Darüber hinaus nimmt der Kunde zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Crozier und/oder seine autorisierten Mitarbeiter die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte und/oder Subunternehmer untervergeben können und autorisiert hiermit Crozier und/oder seine autorisierten Mitarbeiter, Dritte und Subunternehmer, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf nationale und internationale Spediteure, indirekte Fluggesellschaften, Spediteure und/oder Lagerhalter, anzuheuern, zu behalten oder anderweitig zu ernennen, um Geschäfte im Namen des Kunden im Namen, am Ort und an Stelle des Kunden durchzuführen und abzuwickeln. Wenn Dritte und/oder Unterauftragnehmer physisch mit Eigentum umgehen oder Dienstleistungen erbringen, so tun sie dies vorbehaltlich der hier festgelegten Haftungsbeschränkungen.

Dauer der Lagerung: Die Dauer der Lagerung wird in einem Lagervertrag festgelegt. In Ermangelung einer solchen schriftlichen Vereinbarung wird die Lagerung von Eigentum von Crozier auf monatlicher Basis zum geltenden Crozier -Satz bereitgestellt. Die Monats-zu-Monat-Bedingungen verlängern sich automatisch, sofern sie nicht von einer der beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von dreissig (30) Tagen gekündigt werden, wobei das Datum der Kündigung anzugeben ist. Eine Bestätigung der Kündigung durch die andere Partei ist erforderlich.

Lagerzeit und Gebühren: Alle Lagerzeiten und Gebühren werden in der Lagervereinbarung zwischen dem Kunden und Crozier festgelegt. Für den Fall, dass Eigentum ohne Lagervertrag gelagert wird, gelten jedoch die folgenden Bedingungen für eine solche Lagerung:

(a)Alle Gebühren für die Lagerung werden auf der Grundlage von Grösse, Menge, Abmessung oder benötigtem Lagerraum sowie ggf. des deklarierten Wertes festgelegt.

(b)Lagergebühren werden ab dem Datum fällig, an dem Crozier die Obhut, Verwahrung und Kontrolle über das Eigentum übernimmt, ungeachtet des Entladungsdatums oder des Ausstellungsdatums des/der Lagerscheine(s).

(c)Eine Lagerungsgebühr für einen vollen Monat gilt für alle Güter, die zwischen dem ersten und dem 15. eines Kalendermonats einschliesslich empfangen werden; eine Lagerungsgebühr für einen halben Monat gilt für alle Güter, die zwischen dem 16. und dem letzten Tag eines Kalendermonats einschliesslich empfangen werden, und eine Lagerungsgebühr für einen vollen Monat gilt für alle Güter, die sich am ersten Tag des nächsten und der darauf folgenden Kalendermonate in Lagerung befinden.

Kaution: Der Kunde zahlt als Teil seiner ersten Lagerhaltungsrechnung eine Gebühr für die Lagerungsgebühr für den ersten Monat, zuzüglich einer Kaution, die zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlags festgelegt wird.

Gebühren für andere Dienstleistungen als die Lagerung: Der Kunde zahlt Gebühren für andere Dienstleistungen als die Lagerung gemäss den aktuellen Tarifen von Crozier (gemäss dem gültigen Tarifblatt von Crozier, das dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde) innerhalb von dreissig (30) Tagen ab dem Datum der Rechnung von Crozier für Dienstleistungen. Diese Tarife können jederzeit durch schriftliche Mitteilung von Crozier an den Kunden geändert werden. Solche Änderungen treten zu Beginn des folgenden Monats in Kraft.

Verspätungsgebühren und andere Gebühren: Wenn die Gebühren des Kunden nicht am oder vor dem Fälligkeitsdatum bezahlt werden, ist der Kunde automatisch in Verzug und haftet für Verspätungsgebühren in Höhe von 1,5% pro Monat des ausstehenden Saldos, bis alle fälligen Beträge bezahlt wurden, zusammen mit allen Kosten, die Crozier bei der Eintreibung entstehen, einschliesslich angemessener Anwaltsgebühren und - auslagen. Es wird weiter verstanden und vereinbart, dass der Kunde alle fälligen Beträge per Banküberweisung bezahlt. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, alle Überweisungs- und Bankgebühren zu zahlen, die im Rahmen des Rechnungsausgleichs anfallen.

BESCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG VON CROZIER: DIE HIER DARGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN SIND EIN INTEGRALER BESTANDTEIL DIESER BEDINGUNGEN UND DIE IN RECHNUNG GESTELLTEN TARIFE SPIEGELN DIESE BESCHRÄNKUNGEN WIDER.

VORBEHALTLICH UND BEGRENZT DURCH DIE UNTEN IN DIESEM ABSCHNITT "BESCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG VON CROZIER" AUFGEFÜHRTEN ABSÄTZE IST DAS CROZIER FÜR DEN PHYSISCHEN VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG DES EIGENTUMS VERANTWORTLICH.

SOFERN CROZIER NICHT GROB FAHRLÄSSIG ODER IN RECHTSWIDRIGER ABSICHT GEHANDELT HAT, SIND SICH AUFTRAGGEBER UND CROZIER EINIG, DASS CROZIER FÜR FOLGENDES NICHT HAFTET: (I) JEGLICHEN VERLUST ODER SCHADEN AN EIGENTUM ODER AUSGABEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT DURCH ABNUTZUNG, ALLMÄHLICHE VERSCHLECHTERUNG UND INHÄRENTE MÄNGEL ODER EINEN BEREITS VORHANDENEN ZUSTAND DES EIGENTUMS VERURSACHT ODER DAZU BEIGETRAGEN HABEN, ODER DIE SICH AUS ABNUTZUNG, ALLMÄHLICHER

VERSCHLECHTERUNG UND INHÄRENTEN MÄNGELN ODER EINEM BEREITS VORHANDENEN ZUSTAND DES EIGENTUMS ERGEBEN; ODER (II) JEGLICHEN VERLUST ODER SCHADEN AM EIGENTUM, DER (A) DURCH ARBEITEN, DIE IM ZUGE EINER INSTANDSETZUNG, RENOVIERUNG, REPARATUR ODER RESTAURIERUNG DES EIGENTUMS DURCHGEFÜHRT WERDEN, VERURSACHT WIRD ODER DARAUS RESULTIERT; (B) IST/SIND: KONTEN, RECHNUNGEN, URKUNDEN, SCHULDBELEGE, AKKREDITIVE, PÄSSE, FAHRKARTEN, DOKUMENTE, NOTEN, WERTPAPIERE, WÄHRUNGEN, GELD ODER EDELMETALLE; (C) DIREKT ODER INDIREKT DURCH KRIEG, INVASION, HANDLUNGEN AUSLÄNDISCHER FEINDE, FEINDSELIGKEITEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN KRIEG ERKLÄRT WIRD ODER NICHT), BÜRGERKRIEG, REBELLION, REVOLUTION, AUFSTAND, MILITÄR ODER MACHTMISSBRAUCH (AUSSER WÄHREND DES ÜBERSEETRANSITS) ODER BESCHLAGNAHME ODER VERSTAATLICHUNG ODER REQUISITION ODER ZERSTÖRUNG ODER BESCHÄDIGUNG VON EIGENTUM DURCH ODER AUF ANORDNUNG EINER REGIERUNG ODER EINER ÖFFENTLICHEN ODER ÖRTLICHEN BEHÖRDE VERURSACHT WIRD, BZW. DURCH ODER INFOLGE EINES SOLCHEN ERFOLGT; ODER (D) DIREKT ODER INDIREKT DURCH DIE VERWENDUNG ODER DEN BETRIEB VON COMPUTERN, COMPUTERSYSTEMEN, COMPUTERSOFTWAREPROGRAMMEN, BÖSARTIGEM CODE, COMPUTERVIREN ODER -PROZESSEN ODER ANDEREN ELEKTRONISCHEN SYSTEMEN ALS MITTEL ZUR SCHADENSZUFÜGUNG VERURSACHT WIRD ODER DAZU BEITRÄGT ODER DARAUS ENTSTEHT.

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BERECHNETEN TARIFE WIRD VEREINBART, DASS DIE HAFTUNG VON CROZIER FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON EIGENTUM AUF CHF 3.00 (DREI SCHWEIZER FRANKEN) PRO KILO BESCHRÄNKT IST, BESTIMMT DURCH DAS TATSÄCHLICHE GEWICHT DES UNVERPACKTEN EIGENTUMS; ES WIRD JEDOCH VEREINBART, DASS DIESE BESCHRÄNKUNG AUF SCHRIFTLICHEN ANTRAG DES KUNDEN ERHÖHT WERDEN KANN. DER KUNDE ANERKENNT, DASS DER KUNDE DIE MÖGLICHKEIT HAT, DEN UMFANG DER VON DER CROZIER ÜBERNOMMENEN HAFTUNG ZU ERHÖHEN, INDEM ER EINEN WERT FÜR DAS EIGENTUM ANGIBT, WAS DAZU FÜHRT, DASS EIN HÖHERER SATZ IN RECHNUNG GESTELLT WIRD. WENN DER KUNDE KEINEN WERT FÜR DAS VON CROZIER AKZEPTIERTE EIGENTUM ANGIBT, GILT DIES ALS VEREINBARUNG, DIE HAFTUNG VON CROZIER AUF CHF 3.00 (DREI SCHWEIZER FRANKEN) PRO KILO ZU BESCHRÄNKEN.

AUSSER IN BEZUG AUF DIE ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN GEMÄSS DIESEM VERTRAG IST KEINE DER PARTEIEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR FÜR FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER BESONDERE SCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL, MARKTVERLUST ODER VERSPÄTUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SOLCHE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DEM VERLUST ODER DER BESCHÄDIGUNG DES EIGENTUMS ERGEBEN KÖNNTEN, SELBST WENN SOLCHE FOLGESCHÄDEN ODER BESONDEREN SCHÄDEN VON DEN PARTEIEN ZUM ZEITPUNKT DES VERTRAGSABSCHLUSSES IN BETRACHT GEZOGEN ODER VORHERSEHBAR GEWESEN WÄREN.

CROZIER ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG FÜR DEN FALL, DASS EINE VOM KUNDEN GEMACHTE ZUSICHERUNG IN BEZUG AUF DAS EIGENTUM,

EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF EINE ZUSICHERUNG IN BEZUG AUF EINEN DEKLARIERTEN WERT ODER EINE ZUSICHERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM ANSPRUCH GEGEN CROZIER IN DEM WISSEN GEMACHT WIRD, DASS EINE SOLCHE ZUSICHERUNG HINSICHTLICH DES BETRAGS ODER ANDERWEITIG FALSCH ODER BETRÜGERISCH IST.

FALLS EIN GEGENSTAND NICHT VOLLSTÄNDIG VERLOREN GEHT ODER ZERSTÖRT WIRD, IST DER UMFANG DER HAFTUNG VON CROZIER FÜR DIESEN VERLUST ODER DIESE BESCHÄDIGUNG AUF DIE WERTMINDERUNG INFOLGE DIESES VERLUSTES ODER DIESER BESCHÄDIGUNG BESCHRÄNKT, HÖCHSTENS JEDOCH AUF EINEN BETRAG VON CHF 3,00 (DREI SCHWEIZER FRANKEN) PRO KILO, ODER, FALLS DIESER GEGENSTAND EINER VON CROZIER GENEHMIGTEN WERTDEKLARATION DES KUNDEN UNTERLIEGT, HÖCHSTENS AUF DEN BETRAG DES DEKLARIERTEN WERTES DIESES GEGENSTANDES.

FÜR DEN FALL, DASS EIN TEIL ODER EIN BEREICH DES EIGENTUMS VERLOREN GEHT, BESCHÄDIGT ODER ZERSTÖRT WIRD, WAS SICH NOTWENDIGERWEISE AUF DEN WERT DES VERBLEIBENDEN TEILS BZW. DER VERBLEIBENDEN TEILE AUSWIRKT, ERKLÄRT SICH NACH WAHL DES KUNDEN, (1) CROZIER BEREIT, DEN WERT DES GESAMTEN EIGENTUMS ZU ZAHLEN, UND DER KUNDE ERKLÄRT SICH BEREIT, DIE BESCHÄDIGTEN UND UNBESCHÄDIGTEN TEILE AN CROZIER ABZUTRETEN, ODER (2) DAS MASS FÜR DEN VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG EINES SOLCHEN ARTIKELS ODER SOLCHER ARTIKEL IST DER ANGEMESSENE UND GERECHTE ANTEIL DES GESAMTWERTS DES PAARES, DES SATZES ODER DES GESAMTEN OBJEKTS, WOBEI DIE BEDEUTUNG DIESES ARTIKELS ODER DIESER ARTIKEL BERÜCKSICHTIGT WIRD. NACH DER ZAHLUNG DES WERTES FÜR EINEN GEGENSTAND, EIN PAAR ODER EINEN SATZ WIRD CROZIER BERECHTIGT, DEN GEGENSTAND, DAS PAAR ODER DEN SATZ IN BESITZ ZU NEHMEN. DAS EIGENTUM GEHT AUTOMATISCH AUF CROZIER ÜBER, WENN CROZIER ES IN BESITZ NIMMT.

CROZIER IST NICHT ZUR ZAHLUNG VON VERLUSTEN ODER ANSPRÜCHEN IN DEM MAssE VERPFLICHTET, IN DEM EINE SOLCHE ZAHLUNG DIE CROZIER EINER SANKTION, EINEM VERBOT ODER EINER BESCHRÄNKUNG NACH GELTENDEM RECHT AUSSETZEN WÜRDE.

Höhere Gewalt: Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch höhere Gewalt, Regierungshandlungen, Arbeitsunruhen, Terrorakte, Unruhen, ungewöhnliche Verkehrsverzögerungen oder andere Ursachen ausserhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht werden.

Forderungen nach Freigabe, Lieferung und Dienstleistungen: Alle Forderungen des Kunden bezüglich der Freigabe, Lieferung oder anderer Dienstleistungen, die in Verbindung mit dem Eigentum erbracht werden sollen, müssen schriftlich erfolgen und unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen anderen entsprechenden Bedingungen, die im Lagerungsvertrag, der Vereinbarung über professionelle Dienstleistungen oder jeder anderen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Crozier festgelegt wurden.

Zugang: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Zugang zu den Einrichtungen von Crozier beschränkt ist und dass er während seines Aufenthalts in den Einrichtungen von Crozier von Crozier-Personal begleitet werden muss. Gemäss den anwendbaren Einschränkungen erlaubt Crozier dem Kunden und seinen ausdrücklich autorisierten und zuvor identifizierten Mitarbeitern, Angestellten oder Beauftragten nur den Zugang zum Eigentum oder privaten Raum des Kunden. Crozier gestattet unter keinen Umständen anderen Personen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf andere Logistikunternehmen oder externe Kunsthandwerker, das Lagerhaus von Crozier zu betreten, es sei denn, ein Gerichtsbeschluss oder eine Anweisung einer anderen zuständigen Behörde verpflichtet Crozier, diesen Zugang zu gewähren.

Regeln und Vorschriften: Crozier hat bestimmte Regeln und Vorschriften (die Änderungen unterliegen), die für den Betrieb des Warenlagers erforderlich sind. Der Kunde und die zuvor bestimmten Mitarbeiter, Angestellten oder Beauftragten des Kunden müssen sich regelmässig mit diesen Regeln und Vorschriften vertraut machen und sich an diese halten. Die genannten Regeln werden hier durch Verweis aufgenommen. Besichtigungsräume können zur Nutzung als Arbeitsraum des Kunden gemietet werden.

Nutzung von Privaträumen: Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Crozier keine Änderungen in oder an einem von Crozier zur Verfügung gestellten Privatraum vornehmen. Der Kunde haftet für jegliche Schäden an der Einrichtung von Crozier oder an einem Privatraum, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer verursacht werden, sowie für jegliche Verletzung der Regeln und Bestimmungen von Crozier, die eine Nichterfüllung darstellen. Der Kunde kann nur schriftlich Vereinbarungen mit Crozier für massgefertigte Regale, Lagerregale oder ähnliche Anpassungen seines Lagerraums für Privaträume treffen, vorausgesetzt, dass diese Anpassungen den geltenden Brand- und Bauvorschriften entsprechen und der Kunde für alle Anpassungen, Änderungen und daraus resultierenden Konstruktionen aufkommt, um die Einhaltung aller geltenden Brand- und Bauvorschriften zu gewährleisten.

Keine Garantien: Crozier gibt keine Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf irgendeine Dienstleistung, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt und mit Crozier vereinbart.

Eigentumsgarantie: Der Kunde garantiert, dass er Eigentümer oder gesetzlicher Verwahrer des Eigentums ist und die volle Befugnis hat, Crozier anzuweisen, Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Der Kunde erstattet Crozier alle Kosten, die Crozier in angemessener Weise entstehen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) aufgrund (i) der Befolgung der Anweisungen des Kunden durch Crozier im Falle eines Rechtsstreits bezüglich des Eigentums, der Verwahrung oder der Verfügung über das Eigentum und (ii) jeglicher Falschdarstellung des Kunden bezüglich seines Eigentums oder Rechts auf Besitz und Kontrolle des Eigentums.

Verbotene Güter: Die folgenden Arten von Fracht dürfen von Crozier unter keinen Umständen gelagert oder transportiert werden: Schmuggelware oder illegale Substanzen; Schusswaffen oder Munition; explosives, chemisches, schädliches oder gefährliches Eigentum; Vieh; Pflanzen oder gefährliches Eigentum. Die Handlung des Versendens von Gegenständen dieser Art an Crozier, sei es durch den Kunden oder eine andere natürliche oder juristische Person, die mit oder ohne Wissen des Kunden handelt, berechtigt Crozier zur Rückerstattung aller Kosten für Bussgelder, Strafen, Anwaltskosten, Schäden an Crozier-Ausrüstung und/oder Personenschäden sowie zur Entschädigung von Crozier-Mitarbeitern. Der Kunde ist auch haftbar und entschädigt Crozier für alle Verluste oder Schäden an anderem Eigentum oder Personen, die durch dieses gefährliche Eigentum verursacht wurden. Crozier steht es frei, alle Gegenstände, die mit dem gefährlichen Eigentum geliefert werden oder damit in Verbindung stehen, zu jeder Zeit und an jedem Ort, die Crozier für angemessen hält, zu entsorgen, wobei dem Kunden Entsorgungsgebühren in Rechnung gestellt werden. Crozier kann nicht verantwortlich gemacht werden und bleibt von der Haftung für physische Sachschäden oder Verluste aufgrund von Lieferverzögerungen ausgenommen, wenn während der Lagerung oder des Transports Bedingungen auftreten, die ausserhalb der Kontrolle von Crozier liegen, wie z.B.: Extreme Witterungsbedingungen und/oder Temperaturschwankungen, Naturgewalten und höhere Gewalt; Pannen oder mechanische Defekte an Fahrzeugen oder Ausrüstung; fehlerhafte oder unpassierbare Autobahnen; mangelnde Kapazität von Strassenbauwerken; Behinderung oder Sperrung von Autobahnen aufgrund behördlicher Massnahmen; ziviler Ungehorsam, Unruhen, Streiks oder Aussperrungen; und/oder illegale oder ungesetzliche Handlungen.

Entschädigung und Unschädlichmachung: Soweit gesetzlich zulässig, wird der Kunde Crozier von und gegen alle Ansprüche, Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste und Urteile verteidigen, entschädigen und schadlos halten, die von Dritten entstehen oder von Dritten vorgebracht werden, einschliesslich Anwaltskosten und damit verbundene Kosten und Ausgaben, die Crozier aufgrund einer Verletzung oder des Todes einer Person oder eines Sachschadens aufgrund der Qualität oder des Zustands des Eigentums des Kunden oder aufgrund eines Fehlers, eines vorsätzlichen Fehlverhaltens oder einer Fahrlässigkeit des Kunden, seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Subunternehmer oder Angestellten entstehen oder von Crozier zurückgefordert werden können, selbst wenn diese Verletzung, der Tod oder der Sachschaden teilweise auf die Erbringung von Dienstleistungen durch Crozier zurückzuführen ist.

Haftungsfreistellung für Drittbegünstigte: Sofern nicht ausdrücklich hierin vorgesehen, hat ausser dem Kunden und Crozier keine andere Person ein Recht oder Privileg aus diesem Vertrag, und der Kunde wird Crozier für Ansprüche, die von Drittbegünstigten des Kunden gegen Crozier geltend gemacht werden, entschädigen und schadlos halten, wenn solche Ansprüche, die sich aus Verlust oder Beschädigung von Eigentum ergeben, das im Rahmen dieses Vertrages transportiert oder gelagert wird, die oben genannten Haftungsbeschränkungen für Eigentum überschreiten.

Verzicht auf Forderungsübergang: Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Kunde hiermit auf alle Rechte auf Forderungsübergang gegen Crozier, seine leitenden Angestellten, Mitglieder, Mitarbeiter und Angestellten, die sich aus einem Verlust oder Schaden an Eigentum, Inhalten oder Räumlichkeiten ergeben oder daraus entstehen, soweit dieser Verlust oder Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist. Abgesehen von den Entschädigungsverpflichtungen gegenüber dem Kunden verzichtet Crozier hiermit, soweit gesetzlich zulässig, auf alle Rechte des Forderungsübergangs gegen den Kunden, die sich aus einem Verlust oder einer Beschädigung des Eigentums, der Inhalte oder der Räumlichkeiten ergeben. Dieser Forderungsabtretungsverzicht gilt zusätzlich und nicht in Einschränkung oder Abweichung von anderen hierin enthaltenen Verzichts-, Freistellungs- oder Haftungsbeschränkungen in Bezug auf Verlust oder Beschädigung des Eigentums, der Inhalte oder der Räumlichkeiten. Soweit der obige Verzicht die Abtretung der vorgenannten Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Eigentums, des Inhalts oder der Räumlichkeiten im Wege des Forderungsübergangs an eine Versicherungsgesellschaft ausschliesst, verpflichtet sich der Kunde, seine Versicherer unverzüglich schriftlich über die Bedingungen des Verzichts zu informieren und, falls erforderlich, alle anwendbaren Versicherungspolicen ordnungsgemäss bestätigen zu lassen, um die Ungültigkeit des Versicherungsschutzes aufgrund des Verzichts auf den Forderungsübergang zu verhindern. Alle Versicherungspolicen, die das Eigentum abdecken, das der Kunde besitzt oder beschaffen wird, müssen einen Verzicht auf den Forderungsübergang zugunsten von Crozier enthalten. Der Kunde hat Crozier auf Verlangen alle anwendbaren Versicherungspolicen zur Verfügung zu stellen.

Benachrichtigung über Ansprüche: Sofern hierin nicht anders festgelegt, müssen alle Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung oder Verspätung innerhalb von neun Monaten nach Benachrichtigung des Kunden durch Crozier über den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums oder nach der Lieferung und Entgegennahme des Eigentums an den Kunden oder an eine andere Person im Namen des Kunden oder ab dem Datum, an dem der Kunde den Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung entdeckt oder hätte entdecken müssen, schriftlich bei Crozier eingereicht werden, mit der Ausnahme, dass Ansprüche wegen nicht erfolgter Lieferung innerhalb von neun Monaten nach Ablauf einer angemessenen Frist für die Lieferung schriftlich eingereicht werden müssen. Der Kunde stimmt zu, dass die vorgenannte Anforderung, Ansprüche innerhalb der vorgeschriebenen Neunmonatsfrist schriftlich bei Crozier einzureichen, eine aufschiebende Bedingung für das Recht des Kunden ist, rechtliche Schritte oder Verfahren gegen Crozier einzuleiten. Der Kunde stimmt weiterhin zu, mit Crozier im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen zusammenzuarbeiten und alle relevanten Informationen und Beweise zur Verfügung zu stellen, die vernünftigerweise verlangt werden können. Falls von Crozier gefordert, muss sich der Kunde einer Prüfung durch Crozier oder einen Beauftragten von Crozier unterziehen.

Einreichung von Klagen: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass gegen Crozier keine rechtlichen Schritte oder Verfahren wegen Verlust oder Beschädigung des Eigentums oder wegen Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer anderen Vereinbarung zwischen Crozier und dem Kunden eingeleitet werden können, es sei denn, der Kunde erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen hierunter und der Kunde wurde wie oben beschrieben über einen solchen Anspruch informiert, und es sei denn, eine solche Klage oder ein solches Verfahren wird innerhalb von zwei (2) Jahren nach Ablehnung des Anspruchs durch Crozier eingeleitet.

Verlustanzeige: Wenn Eigentum verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, kann dies per Brief an die Adresse des Kunden und/oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Kunden, wie im Lagervertrag, der Vereinbarung über professionelle Dienstleistungen oder anderweitig schriftlich bei Crozier angegeben, gemeldet werden. Die Verjährungsfrist für die Mitteilung eines Anspruchs beginnt mit dem Datum des Eingangs einer solchen Mitteilung beim Kunden.

Ansprüche auf Transportkosten: Als aufschiebende Bedingung für die Rückerstattung müssen Ansprüche auf Verlust, Beschädigung oder Verzögerung während des Transports spätestens zwei Jahre nach dem Tag, an dem die Lieferung erfolgte oder die Lagerung beendet wurde, schriftlich bei Crozier eingereicht werden (es sei denn, das Gesetz über die Beförderung von Eigentum zur See ("COGSA") gilt für den Transport und dann gilt die einjährige Verjährungsfrist von COGSA für die Klageerhebung). Wenn Ansprüche nicht eingereicht oder Klagen nicht in Übereinstimmung mit den vorstehenden Bestimmungen eingeleitet werden, ist Crozier nicht haftbar und solche Ansprüche werden nicht bezahlt.

Forderungsnachweis: Die Zahlung der Forderung unterliegt dem Nachweis des tatsächlich erlittenen Schadens. Der Kunde muss auf Verlangen von Crozier innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Verlustanzeige (es sei denn, diese Frist wird durch eine schriftliche Vereinbarung von Crozier verlängert) einen unterschriebenen Schadensnachweis vorlegen, aus dem Zeitpunkt, Ort und Ursache des Schadens, das Interesse des Kunden und aller anderen am Eigentum, der unbeschädigte Wert des Eigentums und die Höhe des Schadens hervorgehen. In jedem Anspruch und/oder jeder Klage, jedem Prozess oder Verfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs gegen Crozier liegt die Beweislast dafür, dass der Verlust im Rahmen dieser Vereinbarung erstattungsfähig ist, sowie die Höhe des Verlusts beim Kunden. Der Kunde muss das Eigentum und die dazugehörige Verpackung oder den Versandbehälter und seinen Inhalt, falls vorhanden, in demselben Zustand halten, in dem er sich befand, als der Schaden entdeckt wurde. Crozier kann jegliche Ansprüche auf Verlust oder Beschädigung mit unbezahlten Gebühren des Kunden verrechnen. Der Kunde darf den Betrag der Forderung nicht von der Gesamtsumme der fälligen und zahlbaren Gebühren abziehen.

Transport auf dem Luftweg nur über direkte oder indirekte Lufttransportunternehmen: Wenn die Beförderung einen Lufttransport und einen Endbestimmungsort oder einen Zwischenstopp in einem anderen Land als dem Abflugland beinhaltet, können das Warschauer Abkommen, das Montrealer Übereinkommen, das Montrealer Protokoll und/oder das Haager Protokoll 1955 anwendbar sein und beschränken in den meisten Fällen die Haftung der Crozier für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände.

Inspektion durch Behörden: Wenn auf Anordnung der zuständigen Behörden zu irgendeinem Zeitpunkt während der Lagerung oder des Transports das Eigentum oder ein Container oder eine Kiste zur Inspektion geöffnet werden muss, haftet Crozier nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen, die am Eigentum infolge einer solchen Inspektion entstehen, einschliesslich der Kosten für das Öffnen, Auspacken, die Inspektion oder das Umpacken, wobei diese Kosten für Crozier vom Kunden als Teil der Kosten von Crozier erstattet werden.

Änderungsvorbehalt für Angebote: Angebote zu Gebühren, Zollsätzen, Frachtkosten oder andere Kosten, die Crozier dem Kunden macht, dienen nur zu Informationszwecken und können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden, bevor der Kunde ein solches Angebot annimmt.

Haftungsfreistellung für Frachtgebühren usw.: Für den Fall, dass ein Spediteur, eine andere Person oder eine Regierungsbehörde Ansprüche gegen Crozier geltend macht oder rechtliche Schritte gegen Crozier einleitet, die sich aus einer Lieferung von Kundeneigentum ergeben, wird der Kunde Crozier für jeden Betrag, den Crozier von einem solchen Spediteur, einer anderen Person oder einer Regierungsbehörde verlangen kann, zusammen mit angemessenen Auslagen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Anwaltshonorare, Kosten und Ausgaben, die Crozier im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche oder rechtlichen Schritte und der Rückerstattung durch den Kunden entstehen, entschädigen und schadlos halten. Die Beschlagnahme oder das Festhalten von Eigentum durch eine Regierungsbehörde beeinträchtigt oder vermindert nicht die Haftung des Kunden, Crozier alle Gebühren zu zahlen, die Crozier für Dienstleistungen zustehen.

Zollabfertigung: Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, vor dem Datum, an dem die Dienstleistungen beginnen sollen, alle Zustimmungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die erforderlich sein können, um Crozier in die Lage zu versetzen, die Dienstleistungen zu erbringen und alle Anforderungen in Bezug auf Versand, Zoll, Steuerstatus (falls zutreffend) zu erfüllen, sowie an Crozier auf Verlangen.

Exportkontrolle: Der Kunde bevollmächtigt Crozier, als Speditionsvertreter für den Kunden für Exportkontroll- und Zollzwecke zu fungieren. Der Kunde bestätigt hiermit, dass alle Angaben und Informationen, die Crozier in Bezug auf den Export zur Verfügung gestellt wurden, wahr und korrekt sind.

Verantwortung für Anforderungen: Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die geltenden Gesetze zu kennen und einzuhalten, die sich in jedweder Weise auf sein Eigentum beziehen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Vorschriften, Gesetze und Anforderungen in Bezug auf Kennzeichnung, Klassifizierung, Lizenzierung, Transport von Gefahrgut, Exportkontrollen und alle anderen Transport-, Import- oder Exportanforderungen. Crozier ist nicht verantwortlich für Massnahmen oder Bussgelder oder Strafen, die von einer Regierungsbehörde gegen das Eigentum verhängt werden, weil der Kunde das Gesetz oder die Anforderungen oder Vorschriften einer Regierungsbehörde oder eine von einer solchen Behörde an den Kunden gerichtete Mitteilung nicht eingehalten hat.

Haftungsfreistellung aufgrund der Einfuhr von Eigentum: Der Kunde wird Crozier von jeglichen Ansprüchen und/oder Haftungsansprüchen freistellen und schadlos halten, die sich aus der Einfuhr von Eigentum und/oder jeglichem Verhalten des Kunden ergeben, das gegen ein anwendbares Gesetz verstösst, und Crozier von jeglicher Haftung, Verlust, Schaden, Kosten, Ansprüchen und/oder Ausgaben freistellen und schadlos halten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltshonorare, Kosten und Ausgaben, die Crozier aufgrund solcher Ansprüche und/oder Haftungsansprüche in Zukunft entstehen, erleiden oder bezahlen muss. Für den Fall, dass eine solche Klage, ein solcher Prozess oder ein solches Verfahren gegen Crozier eingeleitet wird, wird Crozier den Kunden schriftlich per Post an seine bei Crozier hinterlegte Adresse benachrichtigen. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung verteidigt sich der Kunde auf eigene Kosten und nach Ermessen von Crozier in Zusammenarbeit mit dem von Crozier benannten Rechtsbeistand gegen eine solche Klage und unternimmt alle notwendigen oder angemessenen Schritte, um den Erhalt eines Urteils und/oder einer Verfügung gegen Crozier zu verhindern.

Crozier-Zustandsberichte: Der Kunde versteht, dass Crozier keine Kunstrestauratoren beschäftigt und dass die Art Handler von Crozier im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit als Lageristen und Transporteure einen Zustandsbericht erstellen können, um Schäden festzustellen, die mit blossem und ungeschultem Auge sichtbar sind. Dieser Zustandsbericht wird ohne Vorurteil erstellt und ist für Crozier nicht bindend. Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund eine Klage oder ein Gerichtsverfahren gegen Crozier einleiten, behält sich Crozier das Recht vor, einen Kunstrestaurator oder Schätzer zu beauftragen, das Eigentum des Kunden zu inspizieren.

Allgemeines Zurückbehaltungsrecht an jeglichem Eigentum: Crozier hat ein allgemeines und fortdauerndes Zurückbehaltungsrecht an jeglichem Eigentum (und Dokumenten, die sich darauf beziehen) des Kunden, entweder in seinem tatsächlichen oder konstruktiven Besitz, in seinem Gewahrsam oder unter seiner Kontrolle oder auf dem Transportweg, für alle Forderungen nach Geldern, die Crozier geschuldet werden, einschliesslich und ohne Einschränkung Gebühren, Ausgaben oder Vorschüsse, die Crozier in Verbindung mit jeglichem Eigentum des Kunden entstehen. Crozier benachrichtigt den Kunden schriftlich über seine Absicht, ein solches Zurückbehaltungsrecht auszuüben, über den genauen Betrag der fälligen und geschuldeten Gelder sowie über alle laufenden Lager- oder sonstigen Kosten; der Kunde benachrichtigt alle Parteien, die ein Anrecht auf sein Eigentum haben, über die Rechte von Crozier und/oder die Ausübung eines solchen Zurückbehaltungsrechts. Es sei denn, der Kunde stellt innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über das Zurückbehaltungsrecht bei Sichtkontakt Bargeld oder ein Akkreditiv oder, falls der fällige Betrag strittig ist, eine akzeptable Kaution in Höhe von 110 Prozent des Wertes des fälligen Gesamtbetrages zugunsten von Crozier, womit die Zahlung der geschuldeten Gelder garantiert wird, zuzüglich aller anfallenden oder noch anfallenden Lagerkosten, Crozier kann das Eigentum in einem öffentlichen oder privaten Verkauf nach geltendem Recht oder so viel davon, wie zur Befriedigung eines solchen Zurückbehaltungsrechts erforderlich ist, verkaufen und den Nettoerlös aus einem solchen Verkauf zur Zahlung des an Crozier geschuldeten Gelder verwenden. Jeglicher Überschuss aus einem solchen Verkauf wird an den Kunden übertragen, und der Kunde haftet für jegliche Mängel des Verkaufs.

Verzug und Abhilfe: Wenn Beträge, für die Crozier ein Sicherungsrecht vorbehalten hat, 90 Tage lang fällig und unbezahlt geblieben sind, gilt der Kunde automatisch als in Verzug, so dass Crozier bei der Vollstreckung des Zurückbehaltungsrechts nach eigenem Ermessen über das Eigentum verfügen kann. Alle Gegenstände, die dem Zurückbehaltungsrechts unterliegen, und alle Gegenstände, deren Entfernung verlangt wurde, können auf jede Art und Weise und nach jedem Verfahren veräussert werden, die dann nach den Gesetzen des Staates, in dem die Gegenstände von Crozier aufbewahrt werden, zulässig sind.

Crozier hat dieses Zurückbehaltungsrecht in voller Kraft und Wirkung, sollte der Kunde eines der folgenden Ereignisse verursachen: Nichtzahlung von Gebühren, Verzicht, Nichtausführung eines Räumungs-/Freigabeformulars oder Nichteinhaltung einer der hierin enthaltenen Bedingungen oder einer der Geschäftsbedingungen von Crozier.

Sollte der Kunde mit einer der Bestimmungen dieses Vertrages in Verzug sein oder Gebühren bei Fälligkeit nicht bezahlen, hat Crozier zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, wie vom Gesetz vorgesehen, die Wahl, ob Crozier nach zehn (10) Tagen schriftlicher Mitteilung an den Kunden (wobei davon ausgegangen wird, dass diese Mitteilung von Crozier per Post, frankiert und an die letzte bekannte Adresse des Kunden versandt wird) nach eigenem Ermessen eine der folgenden Handlungen vornehmen kann:

(a) jegliche Forderung zu stellen oder eine Mitteilung zu machen, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollte der Kunde einer solchen Aufforderung oder Mitteilung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nachkommen, kann Crozier alle Vereinbarungen mit dem Kunden kündigen.

(b)Crozier hat das Recht, dem Kunden den Zugriff auf den Lagerraum zu verweigern.

(c) Crozier hat das Recht, das Schloss des Kunden an der Tür des Raumes (falls zutreffend) zu verschliessen und/oder zu entfernen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass Crozier eine entsprechende Mitteilung macht, um diese Selbsthilfemassnahme in Anspruch zu nehmen, die der Kunde als gültig und angemessen erachtet.

(d)Crozier hat das Recht, aber nicht die Pflicht, dieses Eigentum zu inventarisieren und dem Kunden die angemessenen Kosten für dieses Inventar in Rechnung zu stellen.

(e) Crozier hat das Recht, das in dem Raum befindliche Eigentum durch öffentlichen oder privaten Verkauf als Block oder in Paketen zu jeder Zeit und an jedem Ort und zu allen Bedingungen, die wirtschaftlich angemessen sind, an jede Person zu veräussern oder zu verkaufen. Crozier wendet den Erlös eines solchen Verkaufs nur auf die Schulden des Kunden bei Crozier an und hält alle Erlöse, die über den Betrag hinausgehen, den der Kunde Crozier schuldet, zum Vorteil des Kunden auf seinem Konto. Auf schriftliches Verlangen wird der Überschuss, falls vorhanden, ohne Zinsen an den Kunden zurückgezahlt. Crozier bewahrt derartige Erlöse für einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Jahren auf, und es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Erlös eines solchen Verkaufs zunächst für die Verkaufskosten und im Anschluss an die Verkaufskosten für die Zahlung von Gebühren oder sonstigen Kosten verwendet wird.

Der Kunde trägt alle Kosten und Auslagen, einschliesslich angemessener Anwaltskosten, angemessener Dienstleistungsgebühren und Bearbeitungsgebühren von Crozier bei der Durchsetzung einer Massnahme oder einer hierin enthaltenen Bedingung.

Angebot für Lagerung und Behandlung: Jedes Angebot von Eigentum des Kunden an Crozier zur Lagerung stellt ein separates Angebot dar und Crozier kann nachfolgende Angebote von Eigentum, ob identisch oder nicht, ablehnen. Crozier kann auch jedes Eigentumsangebot ablehnen, das nicht mit allen Bedingungen (einschliesslich Abmessung, Gewicht, Menge und Beschreibung) des von Crozier erstellten Angebots übereinstimmt. Jedes Eigentum muss für Crozier ordnungsgemäss gekennzeichnet und für die Handhabung und Lagerung verpackt geliefert werden. Sofern vom Kunden nicht im Voraus schriftlich vereinbart, kann das Eigentum ohne Rücksicht auf Feuchtigkeits- oder Temperaturbedingungen und ohne Verantwortung für Eigentum, das empfindlich auf Temperatur und/oder Temperaturschwankungen reagieren kann, allgemein gelagert werden. Der Kunde muss vor der Lieferung an Crozier ein Dokument vorlegen, aus dem die Marken, Warenzeichen oder Grössen der Pakete, die getrennt aufbewahrt und abgerechnet werden sollen, sowie die gewünschte Art der Lagerung hervorgehen. Der Inhalt der Pakete, Behälter oder das Eigentum, auf das auf der Vorderseite des Lagerscheins, Frachtbriefs oder Lieferschein Bezug genommen wird, wird von Crozier nicht auf Zustand, Form, Farbe oder auf versteckten Verlust, Beschädigung oder Auslaufen überprüft. Crozier behandelt, lagert und liefert das Eigentum in den Paketen, Kisten und Containern, in denen das Eigentum ursprünglich empfangen wurde. Wenn es die Beschädigung oder der Ausfall von Paketen, Kisten oder Containern erfordert, kann Crozier nach eigenem Ermessen und ohne Verpflichtung den Inhalt neu verpacken und dem Kunden Arbeit und Material in Rechnung stellen. Crozier übernimmt keine Verantwortung für eine solche Reparatur oder einen solchen Ersatz.

Bearbeitungs- und Bearbeitungsgebühren: Der Kunde muss die Mittel und Methoden für die Behandlung von Eigentum angeben. Mangels spezifischer Anweisungen verpflichtet sich Crozier, das Eigentum mit seinen üblichen Methoden und Geräten zu behandeln, die nach eigenem Ermessen geändert werden können. Wie hier angegeben, wird Crozier jedoch bestimmte Dienstleistungen nicht ohne schriftliche Anweisungen und Zustimmung des Kunden durchführen. Die Bearbeitungsgebühren beinhalten unter anderem die Arbeit, die mit der Entgegennahme von Eigentum im Lager, der Einlagerung von Eigentum, der Rückholung von Eigentum und allen anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Eigentum verbunden ist. Alle zusätzlichen Kosten, die Crozier bei der Entgegennahme und Behandlung von beschädigtem Eigentum entstehen, sowie zusätzliche Kosten für das Entladen aus oder Verladen in Kraftfahrzeuge oder andere Fahrzeuge, die sich nicht auf der Ladefläche des Lagers befinden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Eigentum, das auf Wunsch des Kunden ausserhalb der regulären Geschäftszeiten behandelt wird, wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Freigabe von Eigentum: Sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht in Verzug ist, gibt Crozier das gesamte oder einen Teil des eingelagerten Eigentums gemäss den schriftlichen Anweisungen des Kunden frei. Der Kunde hat Crozier in angemessener Weise im Voraus schriftlich über jede Lieferung oder Entnahme von Eigentum zu informieren. Jede Lieferung oder Entnahme von Eigentum zu einer anderen Zeit als während der regulären Geschäftszeiten von Crozier (d.h. 08.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag) kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.

Aufgabe von gelagertem Eigentum: Wenn der Kunde einen privaten Raum vor Ablauf der dann aktuellen Lagerzeit räumt, bleibt er für alle anfallenden Kosten für die Monate, die in dieser Lagerzeit verbleiben, bis der Raum wieder vermietet wird, verantwortlich. Crozier unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den Raum nach Feststellung der Verlassenheit neu zu vermieten. Der Kunde bleibt jedoch für alle Kosten verantwortlich, die während der verbleibenden Monate der aktuellen Aufbewahrungsfrist bis zur Neuvermietung des Raumes an einen anderen Kunden anfallen.

Übertragung, Beendigung der Lagerung, Auslagerung von Eigentum:

(a) Crozier behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung und

auf eigene Kosten Eigentum in eine Crozier-Einrichtung zu verlegen und/oder Eigentum innerhalb einer Crozier-Einrichtung zu bewegen.

(b) Crozier kann, nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden, ohne Angabe von Gründen, den Umzug von Eigentum bis zum Ende des nächstfolgenden Lagermonats verlangen. Wenn das Eigentum nicht bis zum Ende des nächstfolgenden Lagermonats entfernt wird, kann Crozier es in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht verkaufen.

Lieferanforderungen: Kein Eigentum wird von Crozier ausgeliefert oder übertragen, ausser nach Eingang einer schriftlichen Anweisung von Personen, die befugt sind, auf Rechnung des Kunden zu handeln.

Kündigung: Crozier kann die Beziehung zum Kunden nach eigenem Ermessen mit einer Frist von sechzig (60) Tagen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aus irgendeinem Grund muss der Kunde Crozier unverzüglich alle fälligen Beträge für die bis einschliesslich dem Datum der Beendigung erbrachten Dienstleistungen bezahlen.

Keine Anwerbung von Crozier-Mitarbeitern: Während der Laufzeit jedes Dienstleistungsvertrages und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach verpflichtet sich der Kunde, weder direkt noch indirekt um eine Person zu werben, die mit der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden beauftragt ist und oder die ein Angestellter von Crozier ist oder während der vorangegangenen sechs (6) Monate ein Angestellter von Crozier war, es sei denn, Crozier hat das Arbeitsverhältnis eines solchen Mitarbeiters gekündigt. Für den Fall, dass diese Vereinbarung verletzt wird, muss der Kunde Crozier eine Strafe in Höhe von CHF 7'000,00 pro Verstoss zahlen. Der Klient muss seine Mitarbeiter und Vertreter auf diese restriktive Vereinbarung hinweisen und ist bei einer Strafe in Höhe von CHF 15'000,00 pro Verstoss gegen diese restriktive Vereinbarung durch seine Mitarbeiter und Vertreter verantwortlich. Darüber hinaus, wenn ein Crozier-Mitarbeiter den Arbeitsplatz von Crozier verlässt, um für den Kunden oder einen Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden als Angestellter oder Auftragnehmer zu arbeiten, nachdem er direkt oder indirekt vom Kunden oder einem Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden unter Verletzung dieser restriktiven Vereinbarung angeworben wurde, muss der Kunde Crozier eine Strafe in Höhe von CHF 150'000,00 pro Verletzung dieser restriktiven Vereinbarung durch seine Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden bezahlen.

Abtretung: Ohne die Zustimmung der anderen Partei soll keine der Parteien irgendein Recht aus der Vereinbarung abtreten, mit der Ausnahme, dass Crozier jedes derartige Recht an ein verbundenes Unternehmen von Crozier abtreten kann. Die nicht abtretende Partei darf ihre Zustimmung nicht unangemessenerweise verweigern.

Geheimhaltung: "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, (i) die das Eigentum, die Geschäfte und Angelegenheiten der Partei, die solche Informationen offenbart, betreffen oder sich darauf beziehen und die der empfangenden Partei zur Verfügung gestellt werden, und (ii) die sich entweder auf einen Lagerungs- oder professionellen Dienstleistungsvertrag, seine Anlagen und die Prozesse und Verfahren von Crozier beziehen; mit Ausnahme von Informationen, die der empfangenden Partei zuvor frei von jeder Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, die anschliessend von der offenlegenden Partei veröffentlicht werden oder die von einer dritten Partei offengelegt werden, die ein gesetzliches Recht auf eine solche Offenlegung hat. Vertrauliche Informationen dürfen nur in der durch den Lagerungs- oder professionellen Dienstleistungsvertrag vorgesehenen Weise verwendet und ohne die schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei nicht absichtlich an Dritte weitergegeben werden. Crozier erhält keine Rechte irgendwelcher Art an oder auf die im Eigentum des Kunden enthaltenen vertraulichen Informationen des Kunden. Crozier wird angemessene Sicherheitsvorkehrungen implementieren und aufrechterhalten, um die vertraulichen Informationen des Kunden zu schützen.

Datenschutz: Die Parteien halten sich an die Bestimmungen und Verpflichtungen des zu diesem Zeitpunkt geltenden Datenverarbeitungsvertrags ("DPA"), wie in Anhang 1 dieser Geschäftsbedingungen dargelegt, sowie an alle anwendbaren Gesetze.

Sollte der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt der Ansicht sein, dass die in Anhang 1 des DPA aufgeführten Informationen unrichtig oder unvollständig sind, muss der Kunde Crozier umgehend schriftlich benachrichtigen.

Konformität: Der Kunde sichert zu und verpflichtet sich, dass er am Datum des Inkrafttretens und während der gesamten Laufzeit eines Lagerungs- oder professionellen Dienstleistungsvertrags (i) nicht auf Listen beschränkter Parteien aufgeführt ist; oder sich in Ländern befindet, die auf Listen beschränkter Länder aufgeführt sind; oder die Waren oder Dienstleistungen für beschränkte Endbenutzer verwendet; einschliesslich derer, die vom U.S. Department of State, Commerce und Treasury verkündet werden; und (ii) er ist und bleibt in Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Vorschriften, die auf seine Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung anwendbar sind, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Exportkontrolle und Wirtschaftssanktionen, und wird keine Massnahmen ergreifen, die Crozier dazu veranlassen, gegen diese Gesetze und Vorschriften zu verstossen, und wird von Crozier nicht verlangen, direkt oder indirekt Massnahmen zu ergreifen, die Crozier dazu veranlassen könnten, gegen diese Gesetze und Vorschriften zu verstossen.

Salvatorische Klausel: Für den Fall, dass ein oder mehrere Absätze und/oder Teile hiervon für ungültig und/oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt der Rest davon in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Anwendbares Recht; Verzicht auf Gerichtsverfahren: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Beziehung zwischen Crozier und dem Kunden werden gemäss den Gesetzen der Schweiz unter Ausschluss ihrer kollisionsrechtlichen Bestimmungen ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichte in Zürich, Schweiz.

ANHANG 1

DATENVERARBEITUNGSVEREINBARUNG

HINTERGRUND UND ZWECK

(A) Diese Datenverarbeitungsvereinbarung ("DPA") legt die Bedingungen für die Verarbeitung der persönlichen Daten durch Crozier im Namen des Kunden im Rahmen der Vereinbarung fest, gemäss welcher der Kunde die Dienstleistungen (wie in der Vereinbarung definiert) von Crozier erwirbt.

(B) Crozier und die ihr angeschlossenen Unternehmen und Partner handeln als Datenverarbeiter oder Unterverarbeiter ("Verarbeiter") und der Kunde und die ihr angeschlossenen Unternehmen handeln als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher oder als Datenverarbeiter in Bezug auf personenbezogene Daten, deren Begriffe in der Datenschutzverordnung näher definiert sind.

(C) "Datenschutzbestimmungen" sind das Schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz ("DSG") und, soweit anwendbar, die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG in der jeweils geltenden Fassung, die am 25. Mai 2018 durch die Allgemeine Datenschutzverordnung (2016/679/EU) ersetzt und ersetzt wurde, einschliesslich der Anweisungen und verbindlichen Anordnungen der Datenschutzbehörden ("GDPR").

(D) Soweit der Verarbeiter personenbezogene Daten verarbeitet, unterliegt diese Verarbeitung den Datenschutzbestimmungen.

ES WIRD wie folgt VEREINBART:

  • DEFINITIONEN

Alle in diesem Datenschutzgesetz nicht definierten Begriffe erhalten die in der geltenden Datenschutzverordnung festgelegte Bedeutung.

"Persönliche Daten" sind nur die personenbezogenen Daten, die den Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung unterliegen.

"Aufsichtsbehörde" bezeichnet die örtliche Datenschutzbehörde oder jede andere Regulierungs- /Aufsichtsbehörde, Regierungsstelle.

"Verarbeiter" bedeutet Crozier.

" Verarbeitung" oder " Verarbeiten" (oder eine Variation davon) ist jeder Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, der/die mit personenbezogenen Daten durchgeführt wird, unabhängig davon, ob dies mit automatischen Mitteln geschieht oder nicht, wie z. B. Anzeigen, Zugreifen, Sammeln, Aufzeichnen, Organisieren, Speichern, Anpassen oder Ändern, Abrufen, Abfragen, Konsultieren, Verwenden, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder anderweitiges Verfügbarmachen, Abgleichen oder Kombinieren, Sperren, Löschen oder Vernichten.

"Datensubjekte" bezeichnet eine identifizierte oder identifizierbare Person oder Personen, die von der Verarbeitung durch den Verarbeiter betroffen sind.

  • UMFANG und ZWECK; KATEGORIEN VON PERSÖNLICHEN DATEN und DATENSUBJEKTEN

Zweck und Gegenstand der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Verarbeiter ist die Durchführung der Dienstleistungen gemäss der Vereinbarung.

Die Arten personenbezogener Daten und Kategorien von Verarbeitungsaktivitäten und -gegenständen, die unter diese Datenschutzbestimmungen fallen, werden in ANHANG 1 näher erläutert. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit der Vereinbarung, wobei stets die Abschnitte 4.1.12 und 4.1.13 gelten.

  • RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1 Der Kunde sichert zu und verpflichtet sich, dass alle an den Verarbeiter gelieferten oder zu liefernden persönlichen Daten rechtmässig sind, dass der Kunde alle an den Verarbeiter gelieferten oder zu liefernden persönlichen Daten rechtmässig erhalten hat und dass der Kunde gesetzlich voll berechtigt ist, alle an den Verarbeiter gelieferten oder zu liefernden persönlichen Daten zu verarbeiten.

3.2 Der Kunde muss: (i) die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzverordnung verarbeiten;

(ii) befugt sein, dem Verarbeiter dokumentierte Anweisungen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu erteilen (auch im Namen einer Drittpartei, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist), wobei diese Anweisungen für den Verarbeiter bindend sind, es sei denn, die Ausführung der Anweisungen erfordert die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung und der Kunde stimmt den entsprechenden Dienstleistungsgebühren nicht zu oder die Ausführung der Anweisungen des Kunden würde gegen Abschnitte dieses Datenschutzgesetzes verstossen; (iii) zu jeder Zeit die Kontrolle und Autorität über die persönlichen Daten in Bezug auf die Verarbeitung behalten; und (iv) zu jeder Zeit das Eigentum und andere Rechte an den persönlichen Daten behalten, wie auch immer diese entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden gewährt der Kunde dem Verarbeiter hiermit eine nicht ausschliessliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten in dem Umfang, der zur Bereitstellung der Dienstleistungen gemäss der Vereinbarung erforderlich ist. Zusätzlich ist der Kunde für das Ausfüllen und Aktualisieren von ANHANG 1 verantwortlich.

  • VERANTWORTLICHKEITEN UND RECHTE DES VERARBEITERS

Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung der persönlichen Daten:

4.1.1 Der Verarbeiter darf die personenbezogenen Daten für keine anderen Zwecke als die in der Vereinbarung und dieser DPA genannten verwenden.

4.1.2 Der Verarbeiter wird: (i) die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verarbeiten; (ii) die personenbezogenen Daten nur in Übereinstimmung mit den dokumentierten Anweisungen des Kunden verarbeiten und den Kunden unverzüglich informieren, wenn eine Kundenanweisung seiner Meinung nach gegen die Datenschutzverordnung oder andere Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten verstösst; (iii) sicherstellen, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen; (iv) den Kunden im Rahmen des Möglichen und vorbehaltlich der anwendbaren Gebühren in der Vereinbarung bei seiner Reaktion auf von Datensubjekten ausgeübte Rechte oder von Aufsichtsbehörden gemäss der Datenschutzverordnung ausgeübte Befugnisse unterstützen;

(v) dem Kunden alle Informationen zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in dieser Datenschutzbestimmung und in der Datenschutzverordnung festgelegten Verpflichtungen des Verarbeiters nachzuweisen;

(vi)Audits, einschliesslich Inspektionen, die der Kunde

gemäss Abschnitt 7 dieser Datenschutzbestimmungen (und vorbehaltlich der Einschränkungen) durchführt, zulassen und zu diesen beitragen; (vii) die personenbezogenen Daten nur während der Laufzeit dieser Datenschutzbestimmungen gemäss den Abschnitten 2 und 4 verarbeiten. 1.12 und 4.1.13.; (viii) dem Kunden angemessene Unterstützung bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen und bei etwaigen vorherigen Konsultationen einer Aufsichtsbehörde gewähren, und zwar in allen Fällen, in denen dies durch die Datenschutzverordnung vorgeschrieben ist, und ausschliesslich im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verarbeiter im Namen des Kunden und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Verarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen.

4.1.3 Der Verarbeiter kann als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher für die Zwecke des Vertrags- und Kundenbeziehungsmanagements Kontaktdaten der Mitarbeiter des Kunden und der Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen erfassen und verarbeiten. Die in dieser DPA dargelegten Verpflichtungen des Verarbeiters gelten nicht für solche personenbezogenen Daten.

4.1.4 Diese Datenschutzbestimmungen hindern den Verarbeiter nicht daran, die personenbezogenen Daten offenzulegen oder anderweitig zu verarbeiten, wenn dies durch Gesetze, Vorschriften oder durch ein zuständiges Gericht oder eine Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist.

4.1.5 Wenn die Aufsichtsbehörde oder ein zuständiges Gericht einen Antrag bezüglich der personenbezogenen Daten stellt, einschliesslich eines Antrags auf Sperrung, Löschung, Änderung der personenbezogenen Daten, Zustellung von Informationen an sie oder Durchführung anderer Massnahmen, informiert der Verarbeiter den Kunden unverzüglich über solche Anträge und kommt diesem Antrag nach.

4.1.6 Der Kunde entschädigt den Verarbeiter für alle angemessenen Kosten und Aufwendungen, die ihm im Rahmen dieser Datenschutzbestimmungen entstehen, es sei denn, diese Kosten sind als Teil der Dienstleistungen für Rechnung des Verarbeiters angegeben.

Datensicherheit

4.1.7 Unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Kosten der Durchführung und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung führt der Verarbeiter technische und organisatorische Massnahmen durch, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und die personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmässiger Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust, Zerstörung, Beschädigung, Änderung oder Weitergabe zu schützen. Die Sicherheitsstandards des Verarbeiters sind in ANHANG 2 dieser Datenschutzerklärung festgelegt.

Benachrichtigung bei Verletzung persönlicher Daten

4.1.8 Im Falle einer "Verletzung der personenbezogenen Daten", d.h. einer Sicherheitsverletzung, die zu versehentlicher oder unrechtmässiger Zerstörung, Verlust, Änderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff auf die personenbezogenen Daten führt, wird der Verarbeiter den Kunden unverzüglich benachrichtigen, sobald er einen angemessenen Grad an Gewissheit hat, dass eine Verletzung der personenbezogenen Daten vorliegt.

4.1.9 Die Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss mindestens Folgendes enthalten (soweit der Verarbeiter in den Besitz dieser

Informationen gelangt): eine Beschreibung der Art der Verletzung personenbezogener Daten, einschliesslich der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Datensubjekte sowie der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Datensätze; eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung personenbezogener Daten; und eine Beschreibung der Massnahmen, die zur Behebung der Verletzung personenbezogener Daten und zur Minderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen ergriffen wurden.

4.1.10 Wenn und soweit es nicht möglich ist, die in Abschnitt

4.1.11 aufgeführten Informationen gleichzeitig bereitzustellen, können die Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung phasenweise bereitgestellt werden. In solchen Fällen, in denen der Verarbeiter dem Kunden bestimmte in Abschnitt 4.1.9 aufgeführte Informationen nicht zur Verfügung stellen kann, wird der Verarbeiter den Kunden entsprechend informieren.

4.1.12 Der Verarbeiter unternimmt angemessene Schritte zum Schutz der persönlichen Daten, nachdem er von einer Verletzung der persönlichen Daten Kenntnis erhalten hat. Nachdem er den Kunden gemäss Abschnitt 4.1.8 oben informiert hat, ergreift der Verarbeiter angemessene Massnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten und zur Begrenzung möglicher nachteiliger Auswirkungen auf die Datensubjekte. Der Verarbeiter kooperiert mit den angemessenen Anweisungen des Kunden, mit allen vom Kunden benannten Dritten und mit jeder Aufsichtsbehörde, um auf die Verletzung der personenbezogenen Daten zu reagieren.

Rückgabe oder Vernichtung persönlicher Daten

4.1.12 Bei Kündigung/Ablauf der Vereinbarung, basierend auf der spezifischen Anweisung des Kunden und vorbehaltlich der vom Kunden zu zahlenden Bearbeitungsgebühren (falls zutreffend), wird der Bearbeiter alle personenbezogenen Daten entweder löschen/vernichten oder an den Kunden oder an eine vom Kunden benannte Drittpartei zurückgeben. Alle persönlichen Daten, die in den vom Verarbeiter im Auftrag des Controllers gespeicherten Objekten enthalten sind, werden dem Controller gemäss einem vereinbarten Ausstiegsplan und vorbehaltlich vereinbarter Ausstiegskosten, wie in der Vereinbarung festgelegt, zurückgegeben. In allen anderen Fällen, in denen der Kunde innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Kündigung/Ablauf der Vereinbarung keine Anweisungen bezüglich der Löschung/Vernichtung oder Rückgabe von personenbezogenen Daten erteilt, sendet der Verarbeiter eine schriftliche Mitteilung an den Kunden, in der er darum bittet, innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen spezifische Anweisungen bezüglich der Löschung/Vernichtung oder Rückgabe der Daten zu erhalten, und in der er über alle anwendbaren, vom Kunden zu zahlenden Gebühren informiert wird. Sollte der Kunde es versäumen, innerhalb dieses Zeitrahmens schriftliche Anweisungen zu erteilen und die anwendbaren Gebühren zu zahlen, ermächtigt der Kunde hiermit den Verarbeiter, alle personenbezogenen Daten nach eigenem Ermessen auch nach Beendigung der Vereinbarung weiter zu verarbeiten/löschen/vernichten oder zurückzugeben.

4.1.13 Ungeachtet 4.1.12 verstösst der Verarbeiter nicht gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf die Löschung der auf Sicherungsbändern aufbewahrten persönlichen Daten, solange diese Sicherungsbänder im normalen Geschäftsablauf ausser Kraft gesetzt werden (und damit die persönlichen Daten gelöscht werden).

4.1.14 Der Verarbeiter bestätigt dem Kunden auf Verlangen schriftlich, dass eine Löschung/Vernichtung oder Rückgabe stattgefunden hat.

  • UNTERVERARBEITER

(UNTERAUFTRAGNEHMER)

5.1 Der Kunde anerkennt und autorisiert den Verarbeiter, Dritte mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu beauftragen ("der Unterverarbeiter" oder "die Unterverarbeiter"), zu denen (a) verbundene Unternehmen oder Muttergesellschaften des Verarbeiters und (b) Dritte Unterverarbeiter, einschliesslich Unterverarbeiter, die von verbundenen Unternehmen oder Muttergesellschaften des Verarbeiters beauftragt werden, gehören.

5.2 Der Verarbeiter stellt dem Kunden die aktuelle Liste der Unterverarbeiter als Teil dieser Datenschutzbestimmungen (wie in ANHANG 3 beschrieben) zur Verfügung, die die Identität dieser Unterverarbeiter, ihr Standortland und die von ihnen für den Verarbeiter erbrachten Dienstleistungen enthält.

5.3 Falls Ergänzungen oder Änderungen zu ANHANG 3 erforderlich sind, benachrichtigt der Verarbeiter den Kunden per E-Mail oder indem er dem Kunden diese Änderung online zur Verfügung stellt - unter Angabe des Namens, des Landes, in dem der vorgeschlagene neue Unterverarbeiter ansässig ist, und der untervergebenen Dienstleistung. Sofern der Kunde nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem er über die Nutzung eines neuen Unterauftragnehmers durch den Verarbeiter informiert wurde, schriftlich widerspricht, kann der Verarbeiter den neuen Unterauftragnehmer für die angegebenen Datenverarbeitungsaktivitäten nutzen. Wenn der Kunde innerhalb der angegebenen Frist Einwände erhebt, wird der Verarbeiter angemessene Anstrengungen unternehmen, die Dienste zu ändern, um die Verarbeitung der persönlichen Daten durch den "beanstandeten" neuen Unterverarbeiter zu vermeiden. Ist der Verarbeiter nicht in der Lage, solche Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist, die sechzig

(60) Tage ab Erhalt des schriftlichen Einspruchs des Kunden nicht überschreiten darf, durchzuführen, kann der Kunde vorbehaltlich der Zahlung etwaiger vereinbarter Kündigungsgebühren innerhalb weiterer sechzig (60) Tage ab dem Datum der Mitteilung des Verarbeiters die Vereinbarung nur in Bezug auf diejenigen Dienstleistungen kündigen, die vom Verarbeiter ohne die Nutzung des beanstandeten Unterverarbeiters nicht erbracht werden können. Wenn der Kunde es versäumt, innerhalb dieser Frist eine solche Kündigungsmitteilung an den Verarbeiter zu senden, gilt dies als Zustimmung zu der vorgeschlagenen Unterbearbeitung.

5.4 Der Verarbeiter verpflichtet seine Unterverarbeiter zu Vertragsbedingungen, die nicht weniger schützend sind als die in dieser DPA festgelegten.

5.5 Der Verarbeiter ist verpflichtet, die Leistung seiner Unterverarbeiter regelmässig zu überwachen, und er bleibt dem Kunden gegenüber gemäss dem GDPR gegebenenfalls für die Tätigkeiten seiner Unterverarbeiter bei der Verarbeitung personenbezogener Daten haftbar.

  • ÜBERTRAGUNG PERSÖNLICHER DATEN

6.1 Der Verarbeiter kann personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen verarbeiten und übertragen, soweit anwendbar

  • BUCHPRÜFUNG

Immer unter der Voraussetzung, dass die GDPR anwendbar ist und dass der Verarbeiter nicht verpflichtet ist, Informationen über (i) andere Kunden des Verarbeiters, (ii) alle nicht öffentlichen externen Berichte des Verarbeiters und (iii) alle internen Berichte, die von der internen Revision des Verarbeiters oder seiner Compliance-Funktion erstellt werden, zur Verfügung zu stellen oder den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten, hat der Kunde und/oder ein anerkannter, unabhängiger, vom Kunden benannter

Wirtschaftsprüfer das Recht, jederzeit während der Laufzeit dieser Datenschutzvereinbarung mit einer Frist von mindestens fünf (5) Werktagen Buchprüfungen und Inspektionen der Einrichtungen des Verarbeiters in Übereinstimmung mit der Vereinbarung durchzuführen. Jegliches Audit gemäss dieser DPA ist jedoch auf die Beurteilung der Einhaltung der Verpflichtungen des Verarbeiters gemäss dieser DPA beschränkt. Ausser in Fällen, in denen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt, darf innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten nicht mehr als eine solche Buchprüfung durchgeführt werden.

  • HAFTUNG

8.1 Ungeachtet der in der Vereinbarung festgelegten Haftungsbeschränkung verpflichtet sich der Verarbeiter im Falle einer Verletzung der personenbezogenen Daten, die sich direkt aus der illegalen, unbefugten oder fahrlässigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verarbeiter ergibt, dem Kunden auf Verlangen die direkten, überprüfbaren, notwendigen und ordnungsgemäss entstandenen Drittkosten des Kunden in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zu erstatten: (a) der Vorbereitung und Versendung von Mitteilungen an solche Personen, an die eine solche Mitteilung gesetzlich vorgeschrieben ist; und (b) der Bereitstellung von Kreditüberwachungsdiensten an solche Personen, wie gesetzlich vorgeschrieben, für einen Zeitraum von höchstens zwölf (12) Monaten; vorausgesetzt, dass die GDPR anwendbar ist und der Kunde den Verarbeiter in angemessener Weise vorher schriftlich über seine Absicht informiert, eine solche Mitteilung zu machen.

8.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Crozier von allen Forderungen Dritter, die von Betroffenen erhoben werden, sowie von Bussgeldern, die von einer Aufsichtsbehörde verhängt werden, oder von Schadenersatzansprüchen, die von einem zuständigen Gericht zugesprochen werden, vollumfänglich zu entlasten, alles im Zusammenhang mit einer möglichen Rechtsverletzung durch den Kunden.

8.3 Vorbehaltlich der Klauseln 8.1 und 8.2 ist die Haftung des Verarbeiters im Falle leichter Fahrlässigkeit des Verarbeiters in keinem Fall nur anwendbar und überschreitet in Bezug auf Verletzungen personenbezogener Daten in keinem Fall die in der Vereinbarung festgelegten Haftungsgrenzen. Der Auftragsverarbeiter ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Kosten für die Benachrichtigung über die Verletzung personenbezogener Daten in Bezug auf Vorfälle mit personenbezogenen Daten zu erstatten, die aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften verschlüsselt werden müssen.

  • BENACHRICHTIGUNGEN

Benachrichtigungen über Streitigkeiten, Ansprüche oder Kontroversen, die sich aus diesem DPA und seinen Anhängen ergeben oder damit zusammenhängen, oder über die Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit des DPA gelten als ausreichend, wenn sie in Übereinstimmung mit der Vereinbarung erfolgen.

  • LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

Diese Datenschutzbestimmungen treten ab dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und gelten solange, bis die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Verarbeiter eingestellt wird und alle anhängigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden gemäss den Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag geregelt und/oder entschieden sind.

  • ANWENDBARES RECHT UND STREITSCHLICHTUNG

Diese DPA und alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Kontroversen, die sich aus dieser DPA ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, oder deren Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit, unterliegen den Gesetzen, die für die Vereinbarung gelten, ohne Rücksicht auf ihre Grundsätze und Regeln zu Gesetzeskonflikten. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser DPA ergeben, werden in erster Linie durch Verhandlungen zwischen den Parteien oder, soweit anwendbar, durch ein in der Vereinbarung definiertes Schlichtungsverfahren beigelegt.

  • ÄNDERUNGEN DER DATENSCHUTZGESETZE

12.1 Der Verarbeiter kann den Kunden gelegentlich über Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen informieren, die der Verarbeiter für notwendig oder angemessen hält, um den Anforderungen der Datenschutzbestimmungen oder einer Entscheidung einer Aufsichtsbehörde oder eines zuständigen Gerichts gerecht zu werden. Solche Änderungen werden dreissig (30) Kalendertage nach dem Datum, an dem diese schriftliche Mitteilung an den Kunden gesendet wurde, wirksam.

12.2 Vom Kunden vorgeschlagene Änderungen der Datenschutzbestimmungen werden von den Parteien in gutem Glauben behandelt.

ANHANG 1

KATEGORIEN von VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN; PERSÖNLICHE DATEN und DATENSUBJEKTE

Die Bearbeitungsaktivitäten sind in der Vereinbarung und den begleitenden Bestellformularen festgelegt.

Die im Rahmen dieses DPA verarbeiteten personenbezogenen Daten können die folgenden Kategorien von personenbezogenen Daten

enthalten:

Persönliche Stammdaten (Name, Adresse, Titel, Abschluss, Geburtsdatum);

Kontaktdaten (Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse, Faxnummer, Adressdaten);

Vertragliche Stammdaten;

Kundenhistorie;

Systemzugriffs-/Nutzungs-/Berechtigungsdaten;

Persönliche Daten im Zusammenhang mit Finanzinformationen und/oder Arbeitsverhältnissen;

Persönliche Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgeht;

viii. Persönliche Daten, aus denen politische Meinungen hervorgehen; viii;

Persönliche Daten, aus denen religiöse oder philosophische Überzeugungen hervorgehen;

Persönliche Daten, aus denen die Gewerkschaftsmitgliedschaft hervorgeht;

Genetische oder biometrische Daten;

Daten, die die Gesundheit betreffen;

xiii. Daten, die das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung einer natürlichen Person betreffen; und xiv. Persönliche Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten.

Die Gruppen von Datensubjekten, deren persönliche Daten im Rahmen dieses DSG verarbeitet werden, setzen sich wie folgt zusammen Ehemalige und gegenwärtige Angestellte; ehemalige und gegenwärtige Auftragnehmer oder Berater; von Agenturen beauftragte Auftragnehmer oder Berater und externe Abgeordnete; Stellenbewerber und -kandidaten; Studenten und Freiwillige; Personen, die von den Mitarbeitern oder Rentnern als Begünstigte, Ehepartner, Lebenspartner, Angehörige und Notfallkontakte identifiziert werden; Rentner; ehemalige und gegenwärtige Direktoren und leitende Angestellte; Aktionäre; Anleihegläubiger; Kontoinhaber; Endnutzer/Verbraucher (Erwachsene, Kinder); Patienten (Erwachsene, Kinder); Umgehungskameras (CCTV-Kameras); und Website- Benutzer.

Der Kunde wird dem Verarbeiter keine persönlichen Daten ausserhalb des oben angegebenen Bereichs liefern oder den Auftragsverarbeiter schriftlich über neue Datentypen/Datenträger informieren.

ANHANG 2

MINDESTSTANDARDS FÜR DIE DATENSICHERHEIT

Die Mindestdatensicherheitsstandards des Verarbeiters sind im Referenzhandbuch zur Sicherheitsgewährleistung aufgeführt, das dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ANHANG 3

LISTE DER UNTERAUFTRAGNEHMER

 

UNTERNEHMEN (Name & Adresse)

ART der erbrachten Dienstleistung

LÄNDERSTANDOR T

Capgemini America, Inc.,  New York, NY, USA 

Rechnungsstellung

USA

Computacenter AG Giessereistrasse 4, 8620 Wetzikon, Switzerland

IT-Unterstützung

Schweiz

ContinuServe, LLC

One Mifflin Place, Suite 400 Cambridge, MA 02138

Rechnungsstellung

USA

Convergys Corporation

201 East Fourth Street, Cincinnati, OH 45202, United States

Kundendienst

USA

Deloitte - DELOITTE & TOUCHE LLP, Deloitte Consulting Product Services LLC, Deloitte Tax LLP

200 Berkeley St, Boston, MA 02116 & 4022 Sells Dr, Hermitage, Davidson, TN 37076

Beratung

USA

Doyensys 

5550 Granite Parkway, Frisco, Texas, 75024

Rechnungsstellung

USA

E&Y - Ernst & Young LLP

200 CLARENDON STREET, BOSTON, MA 02116 & 55 Ivan Allen Jr Blvd Ste 1000, Attn Nelda Kincy, Atlanta, Fulton, GA 30308

Beratung

USA

HCL Technologies Limited 

Technology Hub, SEZ, Plot No. 3A, Sector 126,  Noida201304, India 

IT-Unterstützung

Indien

IBM Corporation

1 New Orchard Road, Armonk, NY 10504, United States

Beratung

USA

IBM India Private Limited

Subramanya Arcade, Bannerghatta Road, Bangalore560029, India

Beratung

INDIEN

Iron Mountain Fulfillment Services, Inc./ Iron Mountain Incorporated/ Iron Mountain Intellectual Property Management, Inc.

One Federal Street, Boston, MA 02110, USA

IT & operative Unterstützung

USA

Iron Mountain Services Private Limited

Level 02, Block A, WTC-2, Bagmane World Technology Centre (BWTC) K.R. PuramMarathahalli Ring Road, Mahadevpura, Bangalore560048, India

IT-Unterstützung

INDIEN

Oracle America, Inc.

15800 John J Delaney Drive, Charlotte, NC 28277, United States

Rechnungsstellung

USA

Oracle Corporation

500 Oracle Parkway, Redwood Shores, CA 94065, United States

Rechnungsstellung

USA

Origami Risk LLC.

444 N. Orleans Street, Chicago, IL 60654, United States

Anbieter der Ereignisberichterstattun gs-Plattform

USA

PWC - PRICEWATERHOUSE COOPERS LLP, PRICEWATERHOUSECOOPERS LEGAL LLP

125 HIGH STREET, Boston, MA 02110 & 1 Embankment Place London, UK WC2N 6DX

Beratung

USA&GB

Rimini Street Inc.3993 Howard Hughes Parkway, suite 780, Las Vegas, Nevada 89169

Rechnungsstellung

USA

FedEx Express Switzerland LLC Rue des Ateliers 9, 1217 Meyrin

Kurier

CH

Salesforce.com Inc.

The Landmark @ One Market, Suite 300, San Francisco, CA, 94105, United States

CRM

USA

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